Ist meine französische Autoversicherung ungültig, wenn ich keine Winterreifen habe?

In bestimmten Gebieten Frankreichs müssen ab diesem Monat bis Ende März alle Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Leserfrage: Ist meine Kfz-Versicherung noch gültig, wenn ich in einem Gebiet, in dem Winterreifen vorgeschrieben sind, keine Winterreifen benutze und in einen Unfall verwickelt werde?

Wenn Sie Ihr Auto in Gebieten, in denen Winterreifen vorgeschrieben sind, nicht mit der erforderlichen Winterausrüstung ausstatten, kann sich dies auf Ihren Versicherungsschutz auswirken.

In bestimmten Gebieten Frankreichs müssen Autofahrer nun zwischen dem 1. November und dem 31. März jedes Jahres ihre Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausstatten, und zwar gemäß dem neuen Gesetz „Loi Montagne“, das die Straßenverkehrsordnung geändert hat.

Fahrzeuge wie Autos, Wohnmobile und Lieferwagen müssen entweder vier Winterreifen aufziehen oder andernfalls Schneeketten aus Stoff oder Metall im Kofferraum mitführen.

Wer also nur gelegentlich in die Berge fährt, braucht keine vier neuen Reifen zu kaufen, solange er Ketten hat.

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Fahrzeuge mit Spikereifen.

Winterreifen sind an der Kennzeichnung „M+S“, „M.S“, „M/S“ oder „M&S“ auf der Seitenwand zu erkennen. Das Zeichen „3PMSF“ (Three Peak Mountain Snow Flake) ist ebenfalls ein Industriestandard.

Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß ausrüstet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro rechnen und kann von den Behörden an der Weiterfahrt gehindert werden.

Der Verkehrsrechtsexperte Jean-Baptiste Le Dall erklärte gegenüber Le Dauphiné: „Wenn man auf einer Straße fährt, die wegen Schnee gesperrt ist, kann der Versicherer diese Sperrung ausnutzen und sich weigern, die Versicherung zu übernehmen.

„Das Gleiche gilt für einen Unfall, der sich infolge eines Kontrollverlusts oder Aquaplanings beim Fahren mit abgefahrenen Reifen ereignet.

„Der Verstoß gegen eine Bestimmung des Versicherungsvertrags, wie z. B. mangelnde Wartung, könnte dazu führen, dass ein Unternehmen die Auszahlung verweigert.

„Bei der Winterreifenpflicht könnte ein Unfall im Schnee zu einer solchen Frage führen. Sie müssen Ihr Fahrzeug mit Winterreifen oder gleichwertigen Ganzjahresreifen ausstatten.“

Das erklärt die Versicherungsvergleichs-Website Assurland: „Da Winterreifen in bestimmten Abteilungen zwischen November und März obligatorisch sind, können Sie von Ihrem Kfz-Versicherer bestraft werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor einem Unfall nicht damit ausgerüstet haben.

„Wenn Sie beispielsweise auf einer glatten Straße ohne Winterreifen ins Schleudern geraten, wird der Unfall von der Kfz-Versicherung normalerweise als Unfall mit nur einem Fahrzeug betrachtet [d. h. es wird davon ausgegangen, dass kein anderes Fahrzeug beteiligt war].

„Wenn sich der Unfall jedoch in einem Gebiet ereignet, in dem Winterreifen vorgeschrieben sind, und dies während der Winterzeit, kann Ihr Kfz-Versicherer die Entschädigung verweigern.“

Auch die Versicherungsgesellschaft GMF weist darauf hin: „Im Falle eines Autounfalls auf Schnee kann Ihr Versicherer von Ihnen den Nachweis verlangen, dass Ihre Reifen mit einer speziellen [Winter-]Ausrüstung ausgestattet waren. [Sie sollten] in Erwägung ziehen, die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags zu prüfen, bevor Sie losfahren.“

Wenn Sie ohne Winterreifen fahren und in einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug verwickelt sind, kommt Ihre Haftpflichtversicherung responsabilité civile auto für den anderen Autofahrer auf.

Es sei darauf hingewiesen, dass die französische Regierung eine einjährige Schonfrist für Fahrer eingeführt hat, die ohne die richtige Winterausrüstung erwischt werden, so dass Autofahrer frühestens im November 2022 mit einem Bußgeld rechnen müssen.

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